Führerschein

Alle Infos rund um den Führerschein

Vorbereitung

Erfolgreich zum Führerschein
in Österreich

Aufregend, die Zeit des Erwachsenwerdens. Dazu gehört zweifelsohne der Erwerb des Führerscheins – neben Pass und Ausbildungszeugnissen das wichtigste Beweismittel jugendlicher Unabhängigkeit. movin4LIFE begleitet dich bei deiner Mission Führerschein.

Wichtig ist, dass du für deine Ausbildung einen Zeitraum wählst, indem du es realistischer Weise schaffst die theoretischen und praktischen Lektionen zu absolvieren. Sprich, kurz vorwichtigen Prüfungen, ist es nicht sonderlich ratsam mit der Fahrschulausbildung zu beginnen. Ferienzeiten sind hingegen oft die beste Wahl.

Das richtige Timing für deine Ausbildung

Auch die passende Jahreszeit ist für den Zeitpunkt der Ausbildung wesentlich. Nicht nur, weil es sich bei schönem Wetter leichter fahren lässt. Wer empfindlich ist bei starker Kälte oder Hitze, sollte die Übergangszeit für die eigene Ausbildung wählen. So lassen sich potentielle Störfaktoren von Haus aus vermeiden.

Gültigkeit der Führerscheine

Alle seit dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine für die Klassen AM, A1, A2, A, B und BE sind nur mehr 15 Jahre gültig, die Lenkberechtigung selbst wird jedoch unbefristet erteilt. Eine Befristung der Lenkberechtigung ist lediglich bei ärztlichen Auflagen und den Klassen C1, C, D1, D und deren Anhängerklassen (…E) vorgesehen.

Führerscheine und Mopedausweise, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, müssen vor dem 19. Jänner 2033 in einen neuen Kartenführerschein umgeschrieben werden.

Welchen Führerschein soll ich machen?

Am Anfang steht die Entscheidung, welche Art von Führerschein man machen möchte. Hier findest du eine kurze Übersicht über die möglichen Varianten in der Klasse A und der Klasse B.

Übersicht Zweirad / Die Klasse A

Hier findest du einen kurzen Überblick zu den verschiedenen A-Führerscheinvarianten.

Klasse A1 – 125er

Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht (bzw. 10 kg pro kW) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS), gültig auch im EU/EWR-Ausland.

Klasse A2 – Leichtmotorrad

Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht (bzw. 5 kg pro kW). Eine ungedrosselte Version als „originalvariante“ ist mit max. 70kW Leistung zulässig.

Klasse A – alle Motorräder

Motorräder mit oder ohne Beiwagen und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS).

Die Lenkberechtigung der Klassen A1, A2 und A umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.

Klasse AM Code 79.01 – Moped

Einspurige Mopeds mit max. 50 ccm Hubraum bei Hubkolbenmotoren und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600 W Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.

Klasse AM Code 79.02 – Mopedauto

Mehrspurige Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von max. 350 kg, Bauartgeschwindigkeit von max. 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren oder max. 4kW (5,4PS) für andere Motortypen.

Übersicht Auto / Die Klasse B

Hier findest du einen kurzen Überblick zu den verschiedenen B-Führerscheinvarianten.

Klasse B – Auto

Kraftwagen (mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit höchstens acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.

Zusätzlich darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden. Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf gezogen werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. Der Führerschein der Klasse B umfasst innerhalb Österreichs außerdem Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern, wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Klasse BE – Auto mit schwerem Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg.

Klasse B mit Code 111 – 125er Motorrad

Mit dem B-Schein darfst du nach Ablauf deiner Probezeit auch Motorradfahren – Allerdings beschränkt auf die 125er-Klasse.