Führerschein

Alle Infos rund um den Führerschein

B-Führerschein

Ran ans Steuer! Dein B-Führerschein

Um den Führerschein zu bekommen, muss man einiges an Arbeit und Praxis leisten. Aber Schritt für Schritt ist das zu schaffen. Hier findest du alle grundlegenden Informationen zur B-Führerscheinausbildung und der Prüfung.

Grundausbildung zum B-Führerschein gliedert sich in Theorie und Praxis. Im Rahmen des Theoriekurses lernt man wie sich Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr verhalten sollen und nach welchen Regeln dieser organisiert ist. Aber auch mit ein wenig Technik wirst du dich auseinandersetzen.

Praxis-Ausbildung

Im Rahmen der Fahrstunden wirst du dein theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen. Zu Beginn lernst du das Handling mit dem Fahrzeug am Übungsplatz und bekommst dadurch Sicherheit im Straßenverkehr. Du bist mit sehr vielen Reizeinflüssen und verschiedensten Eindrücken konfrontiert. Der Fahrlehrer zeigt dir dazu die richtige Blicktechnik, vorausschauendes Fahren – um in kritischen Situationen rechtzeitig richtig handeln zu können – oder wie du spritsparend mit deinem Gefährt unterwegs sein kannst.

Die Prüfung

Die praktische und theoretische Ausbildung bereitet dich optimal für die Prüfung vor. Wenn du deinen Führerschein hast, musst du noch das Eine oder Andere beachten. Du kommst nämlich nun in die zweite Phase der sogenannten Mehrphasenausbildung. Obwohl du bereits stolzer Führerscheinbesitzer bist, erwarten dich in Folge noch weitere Ausbildungsmodule. Zudem bist du für drei Jahre in einer Probezeit. In dieser gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer! Außerdem darfst du in dieser Periode keine schweren Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften verschulden. Sonst musst du zu einer Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.

Grundvoraussetzungen für die Ausbildung zum B-Führerschein

  • Mindestalter 17,5 Jahre (Ausnahme ist der L17-Führerschein)
  • Erste Hilfe Kurs (Solltest du bisher noch keinen gemacht haben, deine Fahrschule hilft die hier weiter)
  • Gesundheits-Check (Welche Ärzte dafür in Frage kommen, erfährst du von deiner Fahrschule)
  • Verkehrszulässigkeit (Während der Ausbildung überprüft die Behörde deine Verkehrszulässigkeit)

Was du bei der Anmeldung in der Fahrschule brauchst

  • Geburtsurkunde
  • Urkunde (falls du z.B. bei Beirat deinen Namen geändert hast)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • ein Passfoto

Theorieprüfung & Ablauf der Computerprüfung

Der Führerscheinbewerber legt die theoretische Fahrprüfung an einem Computer ab. Bei diesem Einzelplatzsystem sitzt jeder Kandidat vor einem eigenen PC. Die Rechner sind außerdem durch Zwischenwände getrennt, damit die Prüflinge nebenan weder gestört noch zur Mithilfe herangezogen werden können. Die Prüfungsaufsicht erfolgt durch Mitarbeiter der Fahrschul-Aufsichtsbehörde (BH, Magistrat, Polizei). Die Fragen, Bilder und Antworten sind in allen österreichischen Prüfungsstellen gleich: So haben alle Kandidaten – vom Bodensee bis zum Neusiedlersee – die gleichen Chancen.

Fragen können bei der Beantwortung auch übersprungen werden: klickt man ohne Ankreuzen einer Antwort auf „Weiter“, wird die Frage nach hinten gereiht und anschließend wieder vorgelegt.

Achtung! Bereits beantwortete Fragen können nicht erneut bearbeitet werden.

Die einzelnen Module

Bei der ersten Führerscheinprüfung für eine der Klassen A1, A2, A, B, C1, C, D1, D oder F wird das Basismodul mit dem Grundwissen für alle Führerscheinklassen abgefragt. Wer bereits einen Führerschein (ausgenommen einen der Klasse AM) besitzt, muss diese Fragen nicht mehr beantworten, weil dieses Wissen bereits vorausgesetzt wird.

Folgende Prüfmodule sind im Einsatz:

  • Basismodul (Grundwissen für alle Führerscheinklassen)
  • Modul A (A1, A2, A)
  • Modul B
  • Modul C (C1, CE)
  • Modul D (D1, D)
  • Modul F
  • Modul BE
  • Modul E (C1E, CE, D1E, DE)

Es ist möglich, sämtliche klassenspezifischen Module in einem Prüfungsvorgang zu absolvieren (z.B. Modul Grundwissen + Modul A + Modul B + Modul C + Modul E). Die Fragen werden nach dem Zufallsprinzip aus den verschiedenen vorgegebenen Fragentöpfen ausgewählt (z.B. beim Basismodul: Verkehrszeichen, Vorrangbeispiele, Überholen).

Der Prüfling hat in jedem Modul 20 Hauptfragen zu beantworten, wobei bei jeder Frage eine Zusatzfrage vorhanden ist. Für diese (im Idealfall) 40 Fragen stehen jeweils 30 Minuten zur Verfügung.

Auswertung der Ergebnisse

Je nach Schwierigkeitsgrad der Fragen werden für richtige Antworten Punkte vergeben.

  • Schwierigkeitsgrad hoch: Acht Punkte (fünf für die Hauptfrage, drei für die Zusatzfrage)
  • Schwierigkeitsgrad mittel: Vier Punkte (drei Punkte und ein Punkt)
  • Schwierigkeitsgrad leicht: Zwei Punkte (jeweils ein Punkt)

Bei jeder Frage ist mindestens eine der vier Antwortmöglichkeiten richtig. Nur wenn alle richtigen Lösungen ausgewählt wurden, ist die Frage richtig beantwortet. Ist die Hauptfrage falsch beantwortet, wird die Zusatzfrage nicht mehr gestellt.

Die Prüfung ist zu Ende, wenn alle Fragen beantwortet sind oder die bei allen Modulen einheitliche Prüfungszeit von 30 Minuten abgelaufen ist. Die Aufsichtsperson wertet auf einem eigenen PC die Prüfungsergebnisse aus. Jedes Modul wird unabhängig von den anderen Modulen positiv gewertet, wenn die betreffenden Fragen zu mindestens 80 Prozent richtig beantwortet wurden.

Jedes Modul, auch das Basismodul mit dem Grundwissen für alle Klassen, wird als eigene Prüfung ausgewertet und kann daher unabhängig vom Absolvieren eines anderen Moduls bestanden werden. Jedes einzelne bestandene Modul ist 18 Monate gültig, bevor es neu abgelegt werden muss.

Behördliche Kosten

Pro Prüfungstermin werden für jedes an diesem Tag absolvierte Modul je 5,50 Euro verrechnet.

Wenn es nicht beim ersten Mal geklappt hat

Leider lassen
sich negative Prüfungsergebnisse nicht immer vermeiden. Die Wiederholungsfrist für „Durchfaller“ beträgt mindestens zwei Wochen.

Praktische Prüfung

Hast du den theoretischen Teil der Prüfung bestanden, kannst du zur praktischen Fahrprüfung antreten.

Übersicht vorgeschriebene Praxis-Lektionen der Vollausbildung

Vorschulung – 3 Lektionen
Grundschulung – 3 Lektionen
Hauptschulung – 6 Lektionen
Perfektionsschulung – 5 Lektionen
Prüfungsvorbereitung

Anforderungen bei der praktischen Prüfung:

  • Überprüfung am Fahrzeug
  • Langsam-Fahrübung am Übungsplatz
  • Prüfungsfahrt über 25 Minuten im Straßenverkehr
  • Besprechung von verschiedenen Situationen während der Prüfungsfahrt

Codes mit B-Schein (für Motorräder und Anhänger)

Motorradfahren oder Anhänger mitnehmen geht ganz leicht mit dem B-Führerschein – siehe Kapitel Motorradfahren mit B-Schein (Code 111) oder B mit Code 96 (BE)

Drei mögliche Wege zum B-Führerschein

Drei mögliche Wege zum B-Führerschein

Fahranfänger können zwischen drei Varianten zum Führerscheinerwerb für die Klasse B wählen: der Vollausbildung, der Dualen Ausbildung oder der L-17 Ausbildung.

I. Vollausbildung

Alle Infos zu Vollausbildung findest du detailliert im Hauptkapitel B-Führerschein.

Übersicht vorgeschriebene Praxis-Lektionen der Vollausbildung

Vorschulung – 3 Lektionen
Grundschulung – 3 Lektionen
Hauptschulung – 6 Lektionen
Perfektionsschulung – 5 Lektionen
Prüfungsvorbereitung

II. Duale Ausbildung

Mehr Selbstbestimmung und viel Fahrübung: das sind die Kernthemen der Dualen Fahrausbildung. Interessant ist dieses System für all jene, die es vorziehen, Autofahren zum Teil von Eltern oder Bekannten zu erlernen. Nach der verpflichtenden Vorschulung und Grundschulung steht eine theoretische Einweisung zur Übungsfahrt am Programm. Dabei werden Fahrschüler und Begleiter über die optimale Planung der 1.000 km-Fahrten sowie das Erstellen des notwendigen Fahrtenprotokolls informiert. Je nach Fahrtüchtigkeit ist die Anzahl von weiteren praktischen Lektionen mit dem Fahrlehrer abzusprechen.

Wer hingegen die Übungsfahrt hinter sich gebracht hat wird zur Beobachtungsfahrt geladen – wahlweise mit dem Fahrschulauto oder dem Privat-PKW. Je nachdem mit welchem Fahrzeug die Beobachtungsfahrt absolviert wird, sitzt entweder der Fahrlehrer oder der Begleiter auf dem Beifahrersitz.

Sollte man es sich anders überlegen und die notwendigen 1.000 km nicht absolvieren, ist der Wechsel in die Vollausbildung und somit direkt in das Modul der Hauptschulung problemlos möglich. Die Duale Ausbildung hat den großen Vorteil, dass man zeitlich flexibel Erfahrungen im Verkehr sammeln kann.

Übersicht vorgeschriebene Praxis-Lektionen der Dualen Ausbildung

Vorschulung – 3 Lektionen
Grundschulung – 3 Lektionen
Theoretische Einweisung
Übungsfahrt 1.000km mit Fahrtenprotokoll
Beobachtungsfahrt
Perfektionsschulung – 4 Lektionen
Prüfungsvorbereitung

III. L-17 Ausbildung

Man muss nicht 18 sein, um ein Auto lenken zu dürfen. Bereits mit 15 ½ 
gibt es die Möglichkeit, mit einer Fahrschulausbildung zu beginnen, um dann – mit 17 – alleine im Straßenverkehr
 am Steuer zu sitzen. Für den L17- Führerschein meldest du dich zuerst in der Fahrschule deiner Wahl an.

Was du für die Anmeldung benötigst, erfährst du im Hauptkapitel B-Führerschein. Nach einer Grundausbildung (Theorie und Praxis) in deiner Fahrschule steht eine theoretische Einweisung zur Ausbildungsfahrt auf dem Programm. Danach absolvierst du mit deiner Begleitperson Ausbildungsfahrten im Umfang von insgesamt 3.000 km wobei du jeweils alle 1.000 km eine begleitende Schulung in deiner Fahrschule bekommst.

Vorteile der L17-Ausbildung

Ein wichtiger Vorteil der L17-Ausbildung ist die Verteilung der Lehrinhalte auf einen längeren Zeitraum. Dadurch kann man mehr auf deine individuellen Bedürfnisse eingehen, als mit einer intensiven kurzen Ausbildung. Wichtig ist auch, dass bei dieser Ausbildung andere Erwachsene aus deiner Familie oder deinem Bekanntenkreis mit einbezogen werden. Die praktische Fahrausbildung und zusätzlich 3.000 km Fahrpraxis sind ein wertvoller Erfahrungsschatz, auf dem du, als junge/r FahrerIn, aufbauen kannst. Die Beobachtungsfahrten nach jeweils 1.000 km haben sich als Informationsaustausch zwischen Eltern, Fahranfängern und Fahrlehrern bestens bewährt.

Perfektionsschulung im Rahmen von L-17

Die Perfektionsschulung am Ende der L17-Ausbildung bereitet dich optimal auf die Prüfung vor. Ab deinem 17. Geburtstag kannst du zur Prüfung antreten. Die Probezeit bei L17-Führerscheinbesitzern dauert bis zum 21. Geburtstag. Wenn du den Führerschein hast, musst du nur mehr zwei Module der Mehrphasenausbildung absolvieren.

Mehrphasen Ausbildung

Die Mehrphasen Ausbildung (Klassen A und B)

Nach Ausstellung des Führerscheins kommst du in die sogenannte zweite Phase. Weil gerade die Anfangszeit nach der Prüfung sehr gefährlich sein kann, wirst du auch dabei von deiner Fahrschule mit professionellem Feedback begleitet.

Für wen gilt die Mehrphasenausbildung?

Alle Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2, A oder B müssen unabhängig von ihrem Alter die Mehrphasenausbildung absolvieren.

Ausgenommen sind Besitzer von ausländischen Lenkberechtigungen, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Erwerb der Lenkberechtigung im Ausland nach Österreich verlegen. Ein Besitzer einer Lenkberechtigung ist zur Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase außerdem nicht verpflichtet, wenn er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder sich innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate zum Zweck des Besuches einer Schule oder Universität im Ausland aufhält und der Erwerb der Lenkberechtigung zum Zeitpunkt einer etwaigen Wiederbegründung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in Österreich länger als zwölf Monate zurückliegt.

Zeitrahmen & Sanktionen

Mit der bestandenen Fahrprüfung wird die Lenkberechtigung erteilt. Innerhalb von zwölf Monaten (14 Monate bei Klasse A) sind alle jeweiligen Module der zweiten Ausbildungsphase zu absolvieren.

Wer nicht die komplette zweite Ausbildungsphase in diesem Zeitraum absolviert, wird schriftlich vom Führerscheinregister dazu aufgefordert und bekommt dafür vier Monate Nachfrist. Werden die fehlenden Module dennoch nicht absolviert, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert und eine zweite Nachfrist von vier Monaten zugestanden. Sind beim Ablauf der zweiten Nachfrist die fehlenden Module noch immer nicht absolviert wird der Führerschein von der Behörde wieder eingezogen und die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung aller Ausbildungsinhalte entzogen.

Klasse B mit Vollausbildung bzw. Übungsfahrten (L)

  • Erste Perfektionsfahrt zwei bis vier Monate nach der Prüfung (zwei Lektionen)
  • Fahrsicherheitstraining (sechs Lektionen) mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zwei Lektionen) drei bis neun Monate nach der Prüfung.
  • Zweite Perfektionsfahrt mit Spritspar Vergleichsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Prüfung (zwei Lektionen) Das Fahrzeug benötigt dazu eine Spritverbrauchsanzeige!
  • Zwischen beiden Perfektionsfahrten müssen mindestens drei Monate liegen.

Klasse B mit vorgezogener B-Ausbildung (L17)

  • Die erste Perfektionsfahrt entfällt für L17-Absolventen
  • Fahrsicherheitstraining (sechs Lektionen verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zwei Lektionen) drei bis neun Monate nach der Prüfung.
  • Perfektionsfahrt mit Spritspar Vergleichsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Prüfung (zwei Lektionen). Das Fahrzeug benötigt dazu eine Spritverbrauchsanzeige!

Klasse A

  • Fahrsicherheitstraining (sechs Lektionen), verkehrspsychologisches Gruppengespräch (eineinhalb Lektionen) und Gefahrenwahrnehmungstraining (eineinhalb Lektionen), zwei bis zwölf Monate nach der Prüfung. Diese Inhalte sind alle am gleichen Tag zu absolvieren.
  • Perfektionsfahrt (zwei Lektionen) mindestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining.

Perfektionsfahrten für die Klassen A und B

Die erste Perfektionsfahrt für Inhaber der Klasse B und das darauf folgende Gespräch umfassen folgende Inhalte:

  • Kontrolle der Sitzposition und Lenkradhaltung
  • Ökonomisches Fahren
  • Befahren von Tunnel, wenn dies möglich ist
  • Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen
  • Befahren von komplexen Querstellen
  • Überholen
  • Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik
  • Kommentiertes Fahren durch den Lenker für die Dauer von rund zehn Minuten
  • Durchführen von Nebentätigkeiten
  • Gefahrenvermeidungstraining
  • Dynomen-Training und 3A-Training
  • Diskussion über das Verhalten in Tunnel bei außergewöhnlichen Situationen
  • Diskussion über die Notwendigkeit und Gefahren von Nebentätigkeiten

Die zweite Perfektionsfahrt für Inhaber der Klasse B sowie das darauf folgende Gespräch haben den Schwerpunkt auf Inhalte der umweltbewussten und Treibstoff sparenden Fahrweise. Das Fahrzeug benötigt dazu eine Spritverbrauchsanzeige.

  • Fahrt in der Dauer von mindestens 15 Minuten mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer
  • Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise
  • Wiederholung der Fahrt mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer
  • Gegenüberstellung der beiden Fahrten
  • Analyse der Ergebnisse der beiden Fahrten unter dem Aspekt der umweltbewussten Fahrweise und der Verkehrssicherheit

Die Perfektionsfahrt für Inhaber der Klasse A1, A2 oder A und das darauf folgende (oder in den Pausen zwischen den einzelnen Übungen stattfindende) Gespräch umfasst folgende Inhalte:

  • Ökonomisches Fahren
  • Befahren von Tunnel, wenn dies möglich ist
  • Fahren im Freiland, nach Möglichkeit sollte dies der überwiegend befahrene Verkehrsraum sein
  • Fahren im Schnellverkehr, wenn möglich Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen
  • Befahren von komplexen Querstellen
  • Überholen
  • Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik
  • Gefahrenvermeidungstraining
  • Dynomen-Training und 3A-Training

Während der Perfektionsfahrt ist eine Funkverbindung zwischen Ausbildner und Teilnehmer vorgeschrieben. Bei der Perfektionsfahrt soll möglichst ein Fahrzeug der jeweils höchsten Motorradklasse, die der Betreffende besitzt, verwendet werden

Fahrsicherheitstraining für Klasse A und B

Das Fahrsicherheitstraining besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Praktische Fahrsicherheits-Übungen der Klasse B

  • Überprüfen der richtigen Sitzposition und Durchführen von Lenkübungen
  • Bremsübungen (Gefahrenbremsung, Notbremsung und Bremswegvergleich)
  • Bremsausweichübung
  • Bremsen auf einseitig glatter Fahrbahn
  • Richtiges Kurvenfahren und Bremsen in Kurven
  • Korrigieren eines über- und untersteuernden Kraftfahrzeuges
  • Richtige Kindersicherung

Praktische Fahrsicherheits-Übungen der Klassen A1, A2 und A

  • Blicktechnik – diese ist bei allen Übungen zu berücksichtigen
  • Lenktechnik
  • Bremsübung, einschließlich einer Demonstration oder Übung zu den Vorteilen eines Antiblockiersystems (ABS)
    Bremsausweichübung
  • Kurventechnik
  • Handlingtraining
  • Demonstration oder Übung zum richtigen Abstandhalten

Jeder Teilnehmer hat während der gesamten Dauer des praktischen Teils ein Motorrad zur Alleinbenützung – und zwar möglichst ein Fahrzeug der jeweils höchsten Motorradklasse, die der Betreffende besitzt.

Gruppengespräch

Im Rahmen des verkehrspsychologischen Gruppengesprächs werden die für Fahranfänger typischen Unfalltypen, insbesondere der Alleinunfall und die zugrunde liegenden Unfallrisiken, wie z.B. Selbstüberschätzung, geringe soziale Verantwortungsbereitschaft oder Auslebenstendenzen und eine individuelle Risikobetrachtung des Kursteilnehmers erarbeitet.

Gefahrenwahrnehmungstraining für die Klassen A1, A2 und A

Das Gefahrenwahrnehmungstraining für Inhaber der Klasse A1, A2 oder A hat folgende Inhalte:

  • Schulung der rechtzeitigen visuellen Gefahrenwahrnehmung in konkreten, potentiell gefährlichen Situationen
  • Bewusstseinsbildung über das Ausmaß der mit der jeweiligen Situation verbundenen Gefahr
  • Erarbeitung von unfallpräventiven Verhaltensreaktionen, wobei generell die Notwendigkeit einer defensiven Fahrweise ins Bewusstsein der Teilnehmer gerückt werden soll
  • Mentales Festigen bzw. Einübung der im Gefahrenwahrnehmungstraining erarbeiteten situationsbedingten unfallpräventiven Verhaltensreaktionen.

Motorradfahren mit B-Schein (Code 111)

B mit Code 111 – die 125er Motorräder
Der Weg zum Führerschein der Klasse B Code 111 – 125er Motorräder mit B-Schein

Persönliche Voraussetzungen

  • Das Mindestalter ergibt sich aus fünf Jahren ununterbrochenem Führerscheinbesitz der Klasse B.
  • Die Probezeit muss auch abgelaufen sein.
  • Die gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nicht überprüft.
  • Es ist kein neuer Erste Hilfe Kurs nötig.

Ausbildung

Die Ausbildung für den Code 111 ist bei allen Fahrschulen und den Autofahrerklubs möglich.

  • Theorieausbildung: keine
  • Praxisausbildung: 6 Lektionen (Es ist keine Ausbildung im Straßenverkehr erforderlich.)
  • Theorieprüfung: keine
  • Praxisprüfung: keine (nur das Absolvieren aller Übungen)

Führerscheindokument

Der Führerschein wird mit der Ausbildungsbestätigung auf der Behörde beantragt. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt.

Führerschein auf Probe

Es gibt keine neuerliche Probezeit.

Mehrphasenausbildung

Keine

Upgrade von B Code 111 auf A1

Nach zwei Jahren ununterbrochenem Führerscheinbesitz des Code 111 werden bei der Ausbildung für die Klasse A1 die bereits absolvierten sechs Fahrstunden angerechnet. Bei der Ausbildung für A2 oder A kann nichts angerechnet werden.
Achtung! Die europaweite Gültigkeit des Code 111 ist nicht einheitlich. Sie wird durch bilaterale Abkommen geregelt und schwankt. Bitte unbedingt in der Fahrschule nachfragen!

Anhänger mitführen mit B-Schein (Code 96)

B mit Code 96 (BE) – Anhänger

Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf mit dem B-Führerschein nur dann gezogen werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht über 3.500 kg liegt. Das geht sich bei vielen Pferdeanhängern oder Wohn- wagen nicht aus.

Nach einem Training im Umfang von drei Theorie- und vier Praxisstunden darf die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und schwerem Anhänger 4.250 Kilo erreichen. Dafür ist keine Prüfung notwendig! Als Nachweis gilt der von der Behörde im Führerschein eingetragene Code 96. Er wird im ganzen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anerkannt. Diese Zusatzschulung kann sogar im Rahmen jeder Fahrschulausbildung für die Klasse B miterledigt werden, denn es ist keine Mindest-Besitzzeit des B-Führerschein vorgeschrieben.

Nach dem siebenstündigen Training kann man auch zur Führerscheinprüfung für die Klasse BE antreten. Mit bestandener Prüfung darf dann auch die Gewichtsgrenze von 4.250 Kilo für das ganze Gespann überschritten werden.