Führerschein

Alle Infos rund um den Führerschein

Moped (Klasse AM Code 79.01)

Der Weg zum Führerschein der Klasse AM Code 79.01 – Moped

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: zwei Monate vor dem 15. Geburtstag mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, zwei Monate vor dem 16. Geburtststag ohne deren Zustimmung.
  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 15 1⁄2 Jahre ohne deren Zustimmung.
  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nur bei Personen überprüft, die ab dem 20. Geburtstag einen Mopedführerschein beantragen.
  • Kein Erste-Hilfe Kurs nötig.

Ausbildung

Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub stattfinden. Der Theoriekurs darf außerdem auch von Schulen abgehalten werden.

Theoriekurs: 6 Stunden.

Praxiskurs: 8 Fahrstunden (Davon dürfen bis zu 6 Stunden am Übungsplatz stattfinden. 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren werden).

Theorieprüfung

Papierfragebogen oder Computertest, je nach Ausbildungsstelle.

Fahrprüfung

Es gibt keine Fahrprüfung. Die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt.

Führerscheindokument

Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 16 Jahre ohne deren Zustimmung.

Gültigkeit im Ausland

Im EU/EWR- Ausland wird die Klasse AM erst ab 16 Jahren anerkannt.

Führerschein auf Probe

Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.

Mehrphasenausbildung

Es gibt für den Mopedführerschein keine Mehrphasenausbildung.